Mit Wirkung zum 01.04.2024 gilt wieder der alte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % auf Flüssiggas. Wir bitten dies bei Ihrer Bestellung zu berücksichtigen. Sollte die Auslieferung des bereits bestellten Flüssiggases nach diesem Stichtag, also im April 2024 liegen, kommt der bei Lieferung aktuell gültige Mehrwertsteuersatz zum Tragen.

Das gilt auch für Bestellungen die vor dem Stichtag aufgegeben wurden und auf einem Angebot unter Angabe der zu diesem Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 7% basieren. Insofern kann sich der Angebotspreis inkl. Mehrwertsteuer um die jeweilige Mehrwertsteuerdifferenz von 7 % auf 19 % erhöhen, wenn die Lieferung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % gilt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Belieferung aus logistischen Gründen nicht garantieren und nicht alle Belieferungsanfragen gleichzeitig bedienen können.

Wir freuen uns auf Ihre Bestellung und stehen für Fragen gern bereit.